Vermieter-Bedingungen
Version 1 vom 10.10.2026
Bedingungen für Vermieter auf Linkreich-Rent
Stand: 10. Oktober 2026
1. Gegenstand, Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Vermittlungsplattform Linkreich-Rent durch Vermieter. Betreiber ist Linkreich, Inhaber Hüseyin Gölükcetin, Ernst-Weyden-Straße 10, 51105 Köln, E-Mail info@linkreich.de („Linkreich-Rent“).
1.2 Linkreich-Rent stellt dem Vermieter die Plattform zur Verfügung, um Mietgegenstände anzubieten, Buchungen und Zahlungen abzuwickeln, Übergaben zu dokumentieren und Kunden zu verwalten. Linkreich-Rent vermittelt Mietverträge; Vertragspartner des Mieters ist allein der Vermieter.
1.3 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mieter (Datei 01) sind dem Vermieter bekannt; er verpflichtet sich, seine Angebote und seine Mietbedingungen so zu gestalten, dass sie diesen nicht widersprechen.
2. Nur gewerbliche Vermieter, Registrierung, Pflichtangaben
2.1 Die Plattform steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB offen, die Mietgegenstände gewerblich vermieten. Privatpersonen können nicht vermieten.
2.2 Bei der Registrierung gibt der Vermieter an: Name des Ansprechpartners, E-Mail-Adresse, Firmenname, Telefonnummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Handelsregisternummer und was er vermieten möchte; er bestätigt, gewerblich zu handeln, und nimmt diese Bedingungen und den Vertrag über die Verarbeitung von Mieterdaten (Datei 05) an.
2.3 Das Konto ist nach der Registrierung sofort nutzbar. Linkreich-Rent darf die Angaben jederzeit prüfen, Nachweise verlangen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Ausweis des Inhabers) und das Konto bis zur Klärung einschränken.
2.4 Vor der ersten Auszahlung ergänzt der Vermieter in den Einstellungen: Anschrift, Steuernummer, Angabe zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), Gewerbeanmeldung als Nachweis, Auszahlungskonto (Stripe-Konto oder IBAN, Kontoinhaber muss der Firmenname sein) sowie sein eigenes Impressum, seine AGB und seine Datenschutzerklärung.
2.5 Der Vermieter hält seine Angaben aktuell. Für die steuerliche Meldepflicht der Plattform (Plattformen-Steuertransparenzgesetz) stellt er auf Anforderung weitere Angaben bereit (bei natürlichen Personen Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer, Anschrift, Kennung des Finanzkontos) und duldet die Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
2.6 Der Vermieter kann Mitarbeiterkonten anlegen und deren Rechte festlegen. Er haftet für Handlungen seiner Mitarbeiter auf der Plattform wie für eigene und sorgt dafür, dass Mitarbeiter diese Bedingungen und den Datenschutz einhalten. Ein Konto hat genau eine Rolle (Vermieter oder Fahrer).
3. Inserate, Wahrheitspflicht, Preise
3.1 Der Vermieter erstellt seine Inserate selbst (Titel, Kategorie, Beschreibung, Fotos, technische Daten, Zubehör, Preise, Kaution, Lieferwege, Übergabezeiten, Voraussetzungen wie Mindestalter und Führerscheinklasse, Sicherheitshinweise, Einweisung). Er ist für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit aller Angaben verantwortlich, einschließlich der Rechte an Texten und Fotos.
3.2 Angaben zu Neupreis, Verfügbarkeit, Bewertungen, Vermietzahlen und Rabatten müssen wahr und belegbar sein. Unzulässig sind erfundene Knappheit, falsche Vergleichspreise und gekaufte oder selbst verfasste Bewertungen.
3.3 Preise werden als Endpreise gegenüber Verbrauchern angezeigt. Der Vermieter trägt Bruttopreise ein (Tages-, Wochen-, Monatsstaffel) und gibt an, ob er Umsatzsteuer ausweist oder Kleinunternehmer ist. Er ist dafür verantwortlich, dass Preisangaben und Rechnungen den steuerlichen und preisrechtlichen Vorschriften entsprechen.
3.4 Der Vermieter darf denselben Mietgegenstand anderweitig anbieten, muss aber Doppelbuchungen vermeiden und Sperrtage im Kalender pflegen. Eine über die Plattform bezahlte Buchung ist verbindlich.
3.5 Der Vermieter bietet die auf der Plattform inserierten Mietgegenstände denselben Mietern nicht mit dem Ziel außerhalb der Plattform an, die Provision zu umgehen; Nachrichten und Kontaktdaten aus der Plattform dürfen nicht dafür genutzt werden, eine angebahnte Buchung an der Plattform vorbeizuführen.
4. Produktsicherheit, Prüfnachweise, Einweisung
4.1 Der Vermieter stellt nur Mietgegenstände ein, die den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen (insbesondere Produktsicherheitsgesetz, Verordnung (EU) 2023/988, Betriebssicherheitsverordnung, Straßenverkehrsrecht), verkehrssicher und in ordnungsgemäßem Zustand sind und mit einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung und den nötigen Sicherheitshinweisen übergeben werden.
4.2 Für die im Inserat vorgesehenen Felder gibt der Vermieter an: CE-Kennzeichnung (falls einschlägig), Vorhandensein einer deutschen Anleitung, Datum und Art der letzten Prüfung (zum Beispiel DGUV Vorschrift 3 bei elektrischen Betriebsmitteln, Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen und Anhängern, Reinigung und Prüfung bei Schankanlagen, Wetterregel und Norm bei Hüpfburgen). Ist eine Prüfung abgelaufen, darf der Mietgegenstand nicht angeboten werden; die Plattform kann das Inserat bis zum Nachweis pausieren.
4.3 Der Vermieter weist den Mieter bei der Übergabe in die sichere Bedienung ein und dokumentiert die Einweisung über die Übergabe-Erklärung (Datum, Gerät, Person, Unterschrift). Bei Mietgegenständen, deren Nutzung Befähigungen voraussetzt, prüft er die Voraussetzungen vor der Übergabe.
4.4 Erhält der Vermieter Kenntnis von einem Sicherheitsmangel, einem Rückruf oder einer behördlichen Warnung, nimmt er das Inserat sofort aus dem Katalog und informiert Linkreich-Rent und betroffene Mieter.
5. Kaution als Pflichtangabe
5.1 Verlangt der Vermieter eine Kaution, gibt er im Inserat Betrag, Form der Hinterlegung und den Zeitpunkt der Rückzahlung an. Die Plattform zeigt die Kaution als rückerstattbare Sicherheit neben dem Gesamtpreis.
5.2 Der Vermieter nimmt die Kaution bei der Übergabe selbst entgegen, hält sie im Übergabeprotokoll fest und zahlt sie nach der Freigabe unverzüglich zurück. Linkreich-Rent hält keine Kautionen.
5.3 Der Vermieter meldet Schäden innerhalb von 7 Tagen nach der von ihm bestätigten Rückgabe über die Plattform mit Betrag und sachlicher Beschreibung und verweist auf die Fotos. Ohne Meldung in dieser Frist gibt die Plattform die Kaution frei. Die Frist betrifft nur den Kautionsablauf über die Plattform; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, verjähren aber nach § 548 BGB in sechs Monaten ab Rückerhalt.
5.4 Widerspricht der Mieter oder antwortet er nicht innerhalb von 7 Tagen, entscheidet Linkreich-Rent anhand der Protokolle, Fotos und Stellungnahmen nach dem Maßstab des § 538 BGB, welcher Betrag von der Kaution einbehalten wird. Der Vermieter erkennt diese Entscheidung für die Verwendung der Kaution an; weitergehende Ansprüche kann er außerhalb der Plattform verfolgen.
6. Provision, Zahlungsgebühr, weitere Entgelte
6.1 Die Nutzung der Plattform ist ohne Grundgebühr. Je bezahlter Buchung schuldet der Vermieter Linkreich-Rent:
a) eine Provision von 10 % auf den Mietpreis nach Abzug von Rabatten des Vermieters,
b) eine Zahlungsgebühr von 3 % auf den Gesamtbetrag der Buchung (Mietpreis, Lieferpauschale des Vermieters, Schadensschutz), die die Kosten des Zahlungsdienstleisters deckt.
Auf das Entgelt für den Schadensschutz fällt keine Provision an, wohl aber die Zahlungsgebühr. Beträge, die Linkreich-Rent für die Lieferung durch Fahrer, Paket oder Spedition vereinnahmt, sind nicht Teil des Gesamtbetrags des Vermieters. Beispiel: Zahlt ein Mieter 100 € Miete, erhält der Vermieter 87 €.
6.2 Provision und Gebühren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt.
6.3 Bei einer kostenlosen Stornierung durch den Mieter oder einer Absage durch den Vermieter fallen keine Provision und keine Gebühr an; bereits einbehaltene Beträge werden gutgeschrieben.
6.4 Weitere Entgelte entstehen nur auf Bestellung des Vermieters: Zusatzfunktionen (Tools) zum Monatspreis laut Preisliste im Cockpit, Anzeigen auf der Plattform nach Klicks (Preis je Klick laut Cockpit) und Werbekampagnen nach Ziffer 9.
6.5 Linkreich-Rent stellt dem Vermieter über Provision, Gebühren und weitere Entgelte eine Abrechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG aus, spätestens monatlich. Die Abrechnung wird im Cockpit unter Finanzen bereitgestellt.
6.6 Die Sätze nach Ziffer 6.1 gelten vorerst. Änderungen kündigt Linkreich-Rent mindestens 30 Tage vorher im Cockpit und per E-Mail an; sie gelten für Buchungen, die nach dem Wirksamwerden eingehen. Der Vermieter kann bis zum Wirksamwerden kündigen.
7. Zahlungsabwicklung und Auszahlung
7.1 Mieter zahlen den Gesamtpreis bei der Buchung online über unseren Zahlungsdienstleister. Linkreich-Rent rechnet mit dem Vermieter nach den Ziffern 7.2 bis 7.4 ab und zahlt dessen Anteil nach der bestätigten Rückgabe aus.
7.2 Der Vermieter richtet ein Stripe-Konto (Express) über das Cockpit ein und akzeptiert die Bedingungen von Stripe; alternativ hinterlegt er eine IBAN. Stripe kann Identitäts- und Firmennachweise verlangen.
7.3 Der Anteil des Vermieters an einer Buchung (Gesamtbetrag abzüglich Provision und Gebühr) wird 7 Tage nach der im Rückgabeprotokoll bestätigten Rückgabe auszahlbar (Schadensfrist). Bestätigt der Vermieter die Rückgabe nicht, wird der Anteil 14 Tage nach Mietende auszahlbar. Buchungen im Streitfall (Rückbuchung, offene Reklamation) werden bis zur Klärung zurückgehalten.
7.4 Auszahlungen erfolgen bei Stripe-Konten automatisch einmal täglich ab einem Guthaben von 10 €, andernfalls auf Anforderung im Cockpit; bei IBAN durch Überweisung binnen 1 bis 3 Werktagen nach Freigabe. Vor der Auszahlung werden offene Forderungen nach Ziffer 8, Werbekosten nach Ziffer 9 und Tools nach Ziffer 6.4 verrechnet. Der Vermieter erhält je Auszahlung eine Aufstellung.
7.5 Der Vermieter darf für Buchungen über die Plattform keine Zahlung außerhalb der Plattform verlangen oder annehmen, mit Ausnahme der Kaution und von Kosten, die nach seinen Mietbedingungen erst nach der Miete entstehen (zum Beispiel Verbrauchsmaterial, Reinigung, Nutzungsentschädigung bei Verspätung).
8. Erstattungen, Rückbuchungen, Forderungen
8.1 Storniert ein Mieter kostenlos (bis 14 Tage vor Mietbeginn) oder kommt der Vertrag nicht zustande, erstattet Linkreich-Rent dem Mieter den Gesamtbetrag. Ist der Anteil noch nicht ausgezahlt, wird er einbehalten.
8.2 Muss Linkreich-Rent nach einer Auszahlung an den Mieter erstatten (Stornierung nach Absprache, Absage des Vermieters, Nichtleistung, berechtigte Reklamation), oder bucht ein Mieter eine Zahlung über seine Bank zurück (Chargeback) und wird der Streitfall nicht zugunsten des Vermieters entschieden, schuldet der Vermieter Linkreich-Rent den erstatteten Betrag einschließlich der vom Zahlungsdienstleister berechneten Gebühren.
8.3 Solche Forderungen werden mit der nächsten Auszahlung verrechnet. Folgt innerhalb von 60 Tagen keine ausreichende Auszahlung, stellt Linkreich-Rent den Betrag in Rechnung; er ist binnen 14 Tagen fällig.
8.4 Der Vermieter unterstützt Linkreich-Rent bei Rückbuchungsverfahren mit Belegen (Übergabe- und Rückgabeprotokoll, Fotos, Übergabecodes, Schriftwechsel). Linkreich-Rent führt das Verfahren gegenüber dem Zahlungsdienstleister.
8.5
9. Werbung im Auftrag des Vermieters
9.1 Der Vermieter kann Linkreich-Rent beauftragen, Kampagnen bei Google und Meta für seine Inserate einzurichten und zu betreuen (Produkte, Budget, Zeitraum, Umkreis). Linkreich-Rent handelt dabei als Beauftragter des Vermieters; die Anzeigen laufen über ein Werbekonto von Linkreich-Rent.
9.2 Linkreich-Rent stellt dem Vermieter die tatsächlich bei Google und Meta entstandenen Kosten ohne Aufschlag in Rechnung, höchstens bis zum vereinbarten Budget, und verrechnet sie mit der nächsten Auszahlung. Ein Service-Entgelt fällt zum Start nicht an; eine spätere Einführung wird nach Ziffer 6.6 angekündigt.
9.3 Linkreich-Rent schuldet keinen Werbeerfolg. Der Vermieter verantwortet die Richtigkeit der Angaben, aus denen die Anzeigen erstellt werden, und gibt die Anzeigentexte vor dem Start frei. Der Vermieter kann eine Kampagne jederzeit zum Ende des laufenden Tages beenden. Bei Fehlern, die Linkreich-Rent zu vertreten hat, erstattet Linkreich-Rent die dadurch entstandenen Werbekosten.
9.4 Gesponserte Platzierungen auf der Plattform werden gegenüber Mietern als „Gesponsert“ gekennzeichnet.
10. Lieferung durch Fahrer, Paket und Spedition
10.1 Der Vermieter wählt je Inserat, welche Lieferwege er anbietet: Abholung, eigene Lieferung mit eigener Pauschale sowie die von Linkreich-Rent organisierten Wege Fahrer, Paket und Spedition, soweit Maße und Gewicht sie zulassen.
10.2 Bei Fahrer, Paket und Spedition bucht und bezahlt der Mieter den Transport bei Linkreich-Rent; der Vermieter erhält dafür keinen Anteil. Der Vermieter stellt den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt abhol- oder versandfertig bereit (bei Paketversand verpackt mit dem beigelegten Rücksendelabel), nennt dem Fahrer bei der Abholung seinen vierstelligen Abholcode und prüft die Fotos des Fahrers.
10.3 Da der Vermieter bei der Übergabe an den Mieter nicht anwesend ist, gelten bei Fahrerlieferung: Die Ausweisprüfung erfolgt durch den Fahrer nach Vorgabe des Vermieters, die Kaution wird vorab per Überweisung an den Vermieter hinterlegt, das Übergabeprotokoll ersetzen die Fotos des Fahrers und die Codes.
10.4 Haftung für Verlust und Beschädigung während des Transports durch Linkreich-Rent:
10.5 Der Vermieter kann Fahrer nach jedem Auftrag bewerten; Bewertungen müssen sachlich sein.
11. Pflichten bei Buchung, Übergabe und Rückgabe
11.1 Der Vermieter erfüllt jede bezahlte Buchung zu den angegebenen Zeiten. Kann er nicht liefern, informiert er den Mieter und Linkreich-Rent unverzüglich; die Buchung wird storniert und der Mieter voll erstattet. Wiederholte Absagen können zur Sperrung führen.
11.2 Der Vermieter führt das digitale Übergabe- und Rückgabeprotokoll vollständig (Identitätsprüfung, Fotos, Zählerstände, Mängel, Übergabe-Erklärung, Unterschriften) und sendet es ab. Ausweis- und Führerscheinfotos nimmt er nur mit Einwilligung des Mieters auf, deckt nicht benötigte Angaben ab und nutzt sie ausschließlich zur Identitätsprüfung und Schadensklärung. Als Standard genügt die Sichtprüfung mit Vermerk.
11.3 Der Vermieter bestätigt die Rückgabe am Tag der Rückgabe im Protokoll. Verspätete Bestätigungen verzögern Kautionsfreigabe und Auszahlung.
11.4 Der Vermieter beantwortet Nachrichten von Mietern und Anfragen von Linkreich-Rent innerhalb von zwei Werktagen.
11.5 Verspätete Rückgabe: Der Vermieter darf als Nutzungsentschädigung den vereinbarten Tagespreis je angefangenem Tag der Verspätung verlangen und weiteren Schaden nach Gesetz geltend machen; Pauschalen je angefangener Stunde und andere Vertragsstrafen darf er in seinen Mietbedingungen gegenüber Verbrauchern nur vorsehen, wenn sie rechtlich zulässig sind.
12. Eigene Rechtstexte des Vermieters
12.1 Der Vermieter hinterlegt im Cockpit sein Impressum, seine AGB (Mietbedingungen) und seine Datenschutzerklärung; sie werden auf seinen Produktseiten angezeigt. Texte mit offenen Platzhaltern werden Mietern nicht gezeigt. Die von Linkreich-Rent bereitgestellten Vorlagen (Datei 07) sind unverbindlich; der Vermieter passt sie an und lässt sie prüfen.
12.2 Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass seine Rechtstexte vollständig sind und dass Verbraucher, soweit ein Widerrufsrecht besteht, ordnungsgemäß belehrt werden. Linkreich-Rent zeigt die Widerrufsbelehrung nach Datei 04 im Buchungsablauf an; der Vermieter ist Widerrufsadressat.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
13.1 Der Vermieter erhält über die Plattform personenbezogene Daten der Mieter (Name, E-Mail, Telefon, Liefer- und Rechnungsadresse, Buchungsdaten, Nachrichten, Protokolle, Fotos, gegebenenfalls Ausweisfotos). Er verarbeitet sie ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrags, zur Schadensklärung und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und löscht sie nach Zweckerreichung; eine Nutzung für eigene Werbung ist nur mit Einwilligung des Mieters zulässig.
13.2 Für die Daten, die Linkreich-Rent für den Vermieter speichert (Übergabeprotokoll, Ausweis- und Führerscheinfotos, Fotos der Ware, Übergabe-Erklärung, Kautionsvorgang), schließen Vermieter und Linkreich-Rent den Vertrag über die Verarbeitung von Mieterdaten (Datei 05), den der Vermieter bei der Registrierung annimmt.
13.3 Der Vermieter ist für seine eigene Datenschutzerklärung, sein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und die Rechte der Betroffenen in seinem Verantwortungsbereich zuständig; Linkreich-Rent stellt Vorlagen bereit.
14. Inhalte, Moderation, Sperrung
14.1 Linkreich-Rent darf Inserate pausieren, Inhalte entfernen, Funktionen einschränken oder das Konto sperren, wenn der Vermieter gegen diese Bedingungen, gegen Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstößt, insbesondere bei unwahren Angaben, unsicheren Mietgegenständen, ausbleibender Erfüllung bezahlter Buchungen, Umgehung der Provision, wiederholten berechtigten Beschwerden, unbeglichenen Forderungen oder Gefährdung der Plattformsicherheit.
14.2 Maßnahmen richten sich nach Schwere und Wiederholung. Vor einer Sperre wird der Vermieter angehört und erhält Gelegenheit zur Abhilfe, außer wenn Gefahr im Verzug ist oder eine gesetzliche Pflicht die sofortige Maßnahme verlangt. Die Maßnahme wird mit Gründen mitgeteilt; der Vermieter kann sich über den Support im Cockpit beschweren, die Beschwerde wird von Hand geprüft.
14.3 Meldungen Dritter über „Inhalt melden“ prüft Linkreich-Rent innerhalb von 7 Tagen. Wird ein Inserat pausiert, wird der Vermieter informiert und kann Stellung nehmen; nach Klärung wird es wieder freigeschaltet.
14.4 Der Vermieter darf einzelne Mieter für seine Mietgegenstände sperren, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, und dokumentiert den Grund. Unzulässig sind Sperren aus Gründen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet.
14.5 Auf Bewertungen darf der Vermieter öffentlich antworten; er darf keine Bewertungen beeinflussen, kaufen oder selbst verfassen.
15. Ranking und Darstellung (P2B)
Die Reihenfolge der Inserate in Katalog und Suche richtet sich nach folgenden Hauptparametern: Übereinstimmung mit Suchbegriff und Ort, Verfügbarkeit im Zeitraum, Entfernung, Bewertung, Vollständigkeit des Inserats; gesponserte Platzierungen sind gekennzeichnet. Eine Bevorzugung eigener Angebote von Linkreich-Rent findet nicht statt.
16. Haftung
16.1 Linkreich-Rent haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen.
16.2 Linkreich-Rent haftet nicht für Zahlungsausfälle von Mietern, für die Nichterfüllung durch Mieter, für die Richtigkeit der Kautionsentscheidung nach Ziffer 5.4, soweit sie nach bestem Wissen aufgrund der vorliegenden Unterlagen getroffen wurde, sowie für Verfügbarkeitsunterbrechungen der Plattform, vorbehaltlich Ziffer 16.1.
16.3 Der Vermieter stellt Linkreich-Rent von Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Inseraten, seinen Mietgegenständen, seinen Rechtstexten oder seiner Vertragserfüllung beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten, es sei denn, er hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
17. Laufzeit, Kündigung, Kontolöschung
17.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.2 Bezahlte Buchungen, deren Mietzeitraum nach dem Kündigungstermin liegt, sind zu erfüllen oder mit Zustimmung des Mieters zu stornieren. Auszahlungen, Abrechnungen und Forderungen werden nach den Ziffern 6 bis 8 abgeschlossen.
17.3 Das Konto eines Vermieters mit Inseraten wird auf Anfrage gemeinsam mit dem Support gelöscht. Buchungs- und Rechnungsdaten bleiben für die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
18. Änderungen dieser Bedingungen
Linkreich-Rent kann diese Bedingungen mit einer Ankündigung von mindestens 30 Tagen per E-Mail und im Cockpit ändern. Widerspricht der Vermieter nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die neuen Bedingungen; hierauf wird in der Ankündigung hingewiesen. Der Vermieter kann bis zum Wirksamwerden kündigen. Änderungen, die nur eine gesetzliche Pflicht umsetzen oder für den Vermieter ausschließlich vorteilhaft sind, können mit kürzerer Frist wirksam werden.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln, wenn der Vermieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.2 Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
19.3 Vertragssprache ist Deutsch. Die jeweils angenommene Fassung ist mit Version und Datum im Konto vermerkt.
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