Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1 vom 10.10.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Linkreich-Rent für Mieter
Stand: 10. Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Vermittlungsplattform Linkreich-Rent (nachfolgend „Plattform“) unter rent.linkreich.de durch Mieter. Betreiber der Plattform ist Linkreich, Inhaber Hüseyin Gölükcetin, Ernst-Weyden-Straße 10, 51105 Köln, E-Mail info@linkreich.de (nachfolgend „Linkreich-Rent“ oder „wir“).
1.2 „Vermieter“ sind gewerbliche Anbieter, die über die Plattform Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Anhänger und andere bewegliche Sachen (nachfolgend „Mietgegenstand“) zur zeitweisen Nutzung anbieten. „Mieter“ sind Verbraucher oder Unternehmer, die einen Mietgegenstand über die Plattform buchen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3 Für den Mietvertrag gelten zusätzlich die Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters, die auf der Produktseite unter „Mietbedingungen“ und über die Vermieter-Seite (Impressum, AGB, Datenschutz des Vermieters) abrufbar sind. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den Mietbedingungen des Vermieters gehen für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter die Mietbedingungen des Vermieters vor, soweit sie nicht zu Lasten eines Verbrauchers von zwingendem Recht abweichen.
1.4 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil.
2. Rolle von Linkreich-Rent
2.1 Linkreich-Rent betreibt einen Online-Marktplatz und vermittelt Mietverträge zwischen Mietern und Vermietern. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Vermieter zustande. Linkreich-Rent wird nicht Vertragspartei des Mietvertrags, schuldet nicht die Überlassung des Mietgegenstands und ist nicht Eigentümer oder Besitzer der Mietgegenstände.
2.2 Linkreich-Rent stellt die Buchungsstrecke, die Online-Zahlung, das digitale Übergabe- und Rückgabeprotokoll, den Kautionsablauf nach Ziffer 6, die Kontaktmöglichkeiten und den Support bereit.
2.3 Abweichend von Ziffer 2.1 erbringt Linkreich-Rent den Transport des Mietgegenstands selbst, wenn der Mieter bei der Buchung den Lieferweg „Lieferung durch einen Linkreich-Fahrer“, „Paketversand“ oder „Spedition“ wählt (Ziffer 7.3).
2.4 Die Inserate werden von den Vermietern erstellt. Linkreich-Rent prüft die Angaben nicht auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit, sondern reagiert auf Hinweise nach Ziffer 18.
3. Konto, Gastbuchung, Voraussetzungen
3.1 Buchungen sind mit einem kostenlosen Kundenkonto oder als Gast (Name und E-Mail-Adresse) möglich. Mit einem Konto kann der Mieter seine Buchungen online verwalten (stornieren, verlängern, Fotos hochladen, auf Schadensmeldungen antworten). Gastbuchungen können nur über das Kontaktformular storniert oder verlängert werden.
3.2 Der Mieter muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.
3.3 Einzelne Mietgegenstände setzen ein Mindestalter, eine Führerscheinklasse, eine Einweisung oder weitere Nachweise voraus. Diese Voraussetzungen stehen auf der Produktseite unter „Mietbedingungen“ und werden bei der Übergabe geprüft. Ohne den Nachweis kann der Vermieter die Übergabe verweigern; der Mietpreis bleibt dann geschuldet, soweit den Vermieter kein Verschulden trifft.
3.4 Der Mieter hält seine Zugangsdaten geheim und meldet einen Missbrauch unverzüglich. Nach 8 Fehlversuchen wird die Anmeldung für 15 Minuten gesperrt.
3.5 Buchungen sind nur mit Liefer- und Rechnungsadresse in Deutschland möglich.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Inserate auf der Plattform sind eine Aufforderung an den Mieter, ein Angebot abzugeben; sie sind keine verbindlichen Angebote des Vermieters.
4.2 Der Mieter wählt Mietgegenstand, Mietzeitraum, Lieferweg und Zusatzleistungen, gibt seine Daten ein und bestätigt diese Bedingungen. Unmittelbar vor dem Bestellknopf zeigt die Plattform eine Zusammenfassung mit Mietgegenstand, Mietzeitraum, Lieferweg, Gesamtpreis samt aller Preisbestandteile und, falls vereinbart, der Kaution. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Mieter ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags mit dem Vermieter ab.
4.3 Mit dem Angebot reserviert die Plattform den Mietgegenstand für 30 Minuten. Geht die Zahlung in dieser Zeit ein, nimmt der Vermieter das Angebot an; die Annahme wird durch die Buchungsbestätigung per E-Mail erklärt, die auch die Rechnung enthält. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, verfällt die Reservierung ohne Kosten. Geht eine Zahlung erst nach Ablauf der Reservierung ein und ist der Zeitraum inzwischen belegt, kommt kein Vertrag zustande; der Betrag wird vollständig erstattet.
4.4 Der Mieter erhält mit der Bestätigung die Angabe, welche Version dieser Bedingungen er angenommen hat. Der Vertragstext (Buchungsdaten, Zusammenfassung, angenommene AGB-Version) wird von Linkreich-Rent gespeichert und ist für Mieter mit Konto unter „Meine Buchungen“ abrufbar; Gastmieter erhalten ihn per E-Mail.
4.5 Vertragssprache ist Deutsch.
5. Preise, Zahlung, Rechnung
5.1 Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit der Vermieter sie ausweist. Vermieter, die Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, weisen keine Umsatzsteuer aus; das steht auf der Rechnung.
5.2 Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Mietpreis für den gewählten Zeitraum (Tages-, Wochen- oder Monatsstaffel, günstigste Kombination), den Kosten des gewählten Lieferwegs (Ziffer 7) und, falls gewählt, dem Entgelt für den Haftungsreduzierung nach Ziffer 13. Die Kaution ist nicht Teil des Gesamtpreises (Ziffer 6).
5.3 Der Gesamtpreis ist bei der Buchung fällig und wird online über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland) abgebucht. Barzahlung, Kauf auf Rechnung oder Zahlung bei der Übergabe sind nicht vorgesehen.
5.4 Linkreich-Rent nimmt die Zahlung des Mietpreises, der Lieferpauschale des Vermieters und des Haftungsreduzierunges im Namen und für Rechnung des Vermieters entgegen. Der Vermieter hat Linkreich-Rent hierzu bevollmächtigt. Mit der Zahlung an Linkreich-Rent erfüllt der Mieter seine Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter mit befreiender Wirkung.
5.5 Die Kosten für die Lieferung durch einen Linkreich-Fahrer, den Paketversand und die Spedition sind Entgelt für eine Leistung von Linkreich-Rent und werden von Linkreich-Rent vereinnahmt.
5.6 Die Rechnung über die Miete stellt der Vermieter aus; Linkreich-Rent erstellt sie in seinem Namen und für seine Rechnung und übermittelt sie mit der Buchungsbestätigung. Lädt der Vermieter eine eigene Rechnung hoch, gilt diese.
5.7 Erstattungen erfolgen auf dem Zahlungsweg, den der Mieter bei der Buchung genutzt hat.
6. Kaution
6.1 Der Vermieter kann für einen Mietgegenstand eine Kaution verlangen. Die Kaution ist eine rückerstattbare Sicherheit, die zusätzlich zum Gesamtpreis anfällt und nicht Teil der Online-Zahlung ist. Ihre Höhe steht auf der Produktseite, in der Zusammenfassung vor der Buchung, auf der Zahlungsseite und in der Buchungsbestätigung.
6.2 Der Mieter hinterlegt die Kaution bei der Übergabe direkt beim Vermieter. Die Form (bar, Überweisung vorab oder eine andere Form) vereinbaren Mieter und Vermieter; sie wird im Übergabeprotokoll festgehalten. Linkreich-Rent nimmt keine Kautionen entgegen, verwahrt sie nicht und zahlt sie nicht aus.
6.3 Nach der im Rückgabeprotokoll bestätigten Rückgabe hat der Vermieter 7 Tage Zeit, über die Plattform einen Schaden zu melden (Betrag und Beschreibung). Meldet er in dieser Frist nichts, gibt die Plattform die Kaution frei und benachrichtigt beide Seiten; der Vermieter zahlt die Kaution zurück.
6.4 Meldet der Vermieter einen Schaden, kann der Mieter innerhalb von 7 Tagen über die Plattform zustimmen oder mit Begründung widersprechen. Stimmt er zu, wird der gemeldete Betrag von der Kaution einbehalten und der Rest zurückgezahlt. Widerspricht er oder antwortet er nicht, prüft Linkreich-Rent den Fall anhand der Übergabe- und Rückgabeprotokolle, der Fotos und der Stellungnahmen beider Seiten und entscheidet mit Begründung, welcher Betrag von der Kaution einbehalten wird. Einbehalten werden kann höchstens der gemeldete Betrag und nie mehr als die Kaution.
6.5 Die Entscheidung von Linkreich-Rent nach Ziffer 6.4 betrifft nur die Verwendung der Kaution über die Plattform. Weitergehende Ansprüche des Vermieters oder des Mieters nach Gesetz und Mietvertrag bleiben unberührt; insbesondere kann jede Seite den Rechtsweg beschreiten. Die 7-Tage-Frist nach Ziffer 6.3 ist eine Plattformregel für die Kaution und keine Ausschlussfrist für gesetzliche Ansprüche.
6.6 Maßstab für die Prüfung ist § 538 BGB: Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch (leichte Gebrauchsspuren, üblicher Abrieb, altersgerechter Verschleiß) hat der Mieter nicht zu vertreten. Zu vertreten hat er insbesondere Bruch, Sturz- und Flüssigkeitsschäden, fehlendes Zubehör, Verschmutzung über das übliche Maß hinaus, Schäden durch unsachgemäße Bedienung sowie Verlust.
7. Lieferwege
7.1 Der Vermieter legt je Mietgegenstand fest, welche Lieferwege möglich sind. Der Mieter wählt bei der Buchung einen davon: Abholung beim Vermieter, Lieferung durch den Vermieter, Lieferung durch einen Linkreich-Fahrer, Paketversand oder Spedition. Die Kosten des Lieferwegs werden vor der Buchung angezeigt und sind Teil des Gesamtpreises.
7.2 Abholung und Lieferung durch den Vermieter: Übergabe und Rückgabe finden zu den auf der Produktseite genannten Tagen und Zeiten statt. Die Abholadresse zeigt die Plattform nach der Zahlung an. Bei Lieferung durch den Vermieter gilt dessen Lieferpauschale.
7.3 Lieferung durch Linkreich-Rent (Fahrer, Paket, Spedition):
a) Fahrer: Ein von Linkreich-Rent freigeschalteter Fahrer holt den Mietgegenstand beim Vermieter ab, bringt ihn zur Lieferadresse und holt ihn nach der Miete wieder ab. Hin- und Rückfahrt werden getrennt berechnet (Grundbetrag je Fahrt bis 15 km, danach je weiterem Kilometer, höchstens 100 km; die Beträge stehen vor der Buchung). Der Mieter sieht während der Fahrt die Position des Fahrers und bekommt einen vierstelligen Übergabecode, den er dem Fahrer bei der Übergabe nennt. Der Fahrer dokumentiert den Zustand der Ware mit Fotos bei Abholung und Übergabe.
b) Paketversand: Der Mietgegenstand wird verpackt per Paketdienst (DPD) versendet. Für den Rückweg liegt ein fertiges Versandlabel bei; der Mieter verpackt den Mietgegenstand nach der Miete sorgfältig, möglichst in der Originalverpackung, und gibt ihn spätestens am letzten Miettag in einem Paketshop ab. Beide Wege werden berechnet.
c) Spedition: Schwere oder sperrige Mietgegenstände liefert eine Spedition bis zur ersten verschließbaren Haustür (keine Obergeschosse); der Termin wird vorher angekündigt. Für den Rückweg wird die Abholung angekündigt.
7.4 Der Mieter oder eine von ihm benannte volljährige Person muss bei Lieferung und Abholung anwesend sein. Kann die Übergabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht stattfinden (niemand anwesend, falsche Adresse), trägt der Mieter die Kosten eines erneuten Zustellversuchs in Höhe des angezeigten Preises je Fahrt.
7.5 Gefahrübergang und Transportschäden bei Lieferung durch Linkreich-Rent: Transportschäden sind bei der Übergabe im Protokoll oder gegenüber dem Fahrer zu vermerken und unverzüglich zu melden.
8. Übergabe und Rückgabe
8.1 Bei der Übergabe prüft der Vermieter (oder bei Fahrerlieferung: der Fahrer anhand des Übergabecodes) die Identität des Mieters anhand eines amtlichen Lichtbildausweises, der auf den Namen der Buchung lautet, sowie die auf der Produktseite genannten Voraussetzungen (Führerschein, Mindestalter). Soll eine andere Person abholen, ist das vorher mit dem Vermieter zu klären; der Vermieter kann eine Vollmacht ins Protokoll aufnehmen.
8.2 Zustand, Zubehör, Zählerstand, Tank- oder Akkustand und vorhandene Mängel werden im digitalen Übergabeprotokoll mit Fotos festgehalten. Der Mieter bestätigt die Übergabe-Erklärung (Einweisung, Zustand, Bedingungen, Datenschutzhinweis) und unterschreibt digital oder auf Papier; er erhält eine Kopie per E-Mail. Mängel, die bei der Übergabe nicht vermerkt sind, gelten als bei Übergabe nicht vorhanden, sofern der Mieter sie nicht auf andere Weise nachweist.
8.3 Fotos von Ausweis oder Führerschein werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mieters gespeichert; ohne Einwilligung genügt die Sichtprüfung mit Vermerk.
8.4 Der Mieter gibt den Mietgegenstand am letzten Tag des Mietzeitraums bis zur angegebenen Rückgabezeit vollständig, gereinigt und im Zustand der Übergabe (abgesehen von vertragsgemäßer Abnutzung) zurück. Die Rückgabe wird im Rückgabeprotokoll mit Fotos dokumentiert; damit beginnt die Frist nach Ziffer 6.3.
8.5 Der Mieter kann jederzeit eigene Fotos und Problemmeldungen in seinem Konto zur Buchung hochladen. Sie sind für ihn, den Vermieter dieser Buchung und Linkreich-Rent sichtbar und dienen als Beleg.
9. Pflichten des Mieters
9.1 Der Mieter nutzt den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß, nach der Bedienungsanleitung, den Sicherheitshinweisen und der Einweisung, mit der erforderlichen Schutzausrüstung und nur durch Personen, die dazu befähigt sind und die geforderten Nachweise besitzen.
9.2 Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte weitergeben, untervermieten oder verleihen. Die Nutzung durch Haushaltsangehörige oder Mitarbeiter des Mieters unter seiner Verantwortung und die Übergabe an den Fahrer oder Paketdienst auf dem Rückweg sind keine Weitergabe an Dritte.
9.3 Bei Störungen, Unfällen oder Schäden stellt der Mieter die Nutzung ein und informiert den Vermieter sofort. Verlust, Diebstahl und Unterschlagung zeigt der Mieter unverzüglich bei der Polizei an und informiert den Vermieter; die Anzeige ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen.
9.4 Der Mieter darf keine Veränderungen am Mietgegenstand vornehmen, Kennzeichnungen nicht entfernen und bei IT-Geräten keine Software löschen oder Geräte zurücksetzen, soweit der Vermieter nichts anderes angibt. Daten, die der Mieter auf IT-Geräten hinterlässt, werden bei der Rückgabe gelöscht; der Mieter sichert sie vorher selbst.
9.5 Der Mieter beachtet die besonderen Regeln des Vermieters für den Mietgegenstand (zum Beispiel Wetterregeln für Hüpfburgen und Zelte, Hygieneregeln für Gastronomiegeräte, Ladungssicherung für Anhänger), die auf der Produktseite und in der Übergabe-Erklärung stehen.
10. Verlängerung
10.1 Während der Miete kann der Mieter mit Konto die Miete unter „Miete verlängern“ verlängern, wenn der Mietgegenstand danach frei ist, die Höchstmietdauer nicht überschritten wird und am neuen Endtag eine Rückgabe möglich ist. Je Vorgang sind höchstens 14 zusätzliche Tage möglich.
10.2 Der Mieter zahlt nur die zusätzlichen Tage; Wochen- und Monatsstaffeln werden auf die Gesamtdauer angerechnet. Ein gebuchter Haftungsreduzierung läuft für die zusätzlichen Tage mit. Mit der Zahlung gilt das neue Mietende; der Vermieter wird informiert. Kann die Verlängerung nach der Zahlung nicht übernommen werden, wird der Betrag vollständig erstattet und das bisherige Mietende bleibt.
10.3 Gastmieter beantragen die Verlängerung über das Kontaktformular.
11. Verspätete Rückgabe
11.1 Gibt der Mieter den Mietgegenstand nach dem Ende des Mietzeitraums nicht zurück, ohne verlängert zu haben, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung den vereinbarten Mietpreis verlangen (§ 546a BGB). Als Berechnungsgrundlage gilt der Tagespreis des Mietgegenstands je angefangenem Tag der Verspätung.
11.2 Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (zum Beispiel Ersatzbeschaffung für eine Folgebuchung) bleibt dem Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften vorbehalten.
11.3
11.4 Der Mieter informiert den Vermieter sofort, wenn er die Rückgabezeit nicht einhalten kann. Eine Verlängerung nach Ziffer 10 ist der verspäteten Rückgabe stets vorzuziehen.
12. Schäden und Haftung des Mieters
12.1 Der Mieter haftet dem Vermieter für Beschädigung, Verlust und Untergang des Mietgegenstands und des Zubehörs während der Mietzeit nach den gesetzlichen Vorschriften, also wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für Veränderungen und Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet er nicht (§ 538 BGB, Ziffer 6.6).
12.2 Bei Verlust oder Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt des Schadens maßgeblich; bei Beschädigung die Reparaturkosten, höchstens der Wiederbeschaffungswert. Ein bei der Übergabe ausgewiesener Neupreis ist kein Wiederbeschaffungswert.
12.3 Der Mieter meldet jeden Schaden unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe, mit Fotos über die Plattform („Schaden/Problem“) oder direkt beim Vermieter.
12.4
13. Haftungsreduzierung des Vermieters
13.1 Einzelne Vermieter bieten gegen ein Entgelt je Miettag eine Begrenzung der Haftung des Mieters an (heute im Programm „Zusatzversicherung“ genannt). Anbieter des Schutzes ist ausschließlich der Vermieter oder der von ihm genannte Versicherer, nicht Linkreich-Rent. Linkreich-Rent vermittelt keine Versicherungen und ist nicht Versicherer.
13.2 Umfang, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und Anbieter stehen auf der Produktseite. Der Schutz ist nie vorausgewählt; der Mieter wählt ihn bei der Buchung mit einem Haken. Das Entgelt fließt dem Vermieter zu.
13.3 Der Schutz greift in der Regel nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verstößen gegen die Mietbedingungen, Verlust ohne Polizeianzeige und normaler Abnutzung, soweit der Vermieter nichts anderes angibt.
14. Haftung von Linkreich-Rent
14.1 Linkreich-Rent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.3 Linkreich-Rent haftet nicht für die Erfüllung des Mietvertrags durch den Vermieter, für die Beschaffenheit, Sicherheit und Verfügbarkeit des Mietgegenstands und für die Richtigkeit der Angaben im Inserat, vorbehaltlich Ziffer 14.1. Ansprüche wegen Mängeln des Mietgegenstands richten sich gegen den Vermieter.
14.4 Linkreich-Rent bemüht sich um eine ständige Verfügbarkeit der Plattform, schuldet sie aber nicht. Wartungsarbeiten und Störungen können die Nutzung vorübergehend einschränken.
14.5 Für die Lieferung nach Ziffer 7.3 gilt:
15. Stornierung durch den Mieter, Absage durch den Vermieter
15.1 Der Mieter kann jede Buchung bis 14 Tage vor Mietbeginn kostenlos stornieren, mit Konto unter „Buchung stornieren“, als Gast über das Kontaktformular unter Angabe der Buchungsnummer. Das genaue Datum steht in der Buchungsbestätigung. Der gesamte online gezahlte Betrag (Miete, Lieferung, Haftungsreduzierung) wird erstattet.
15.2 Weniger als 14 Tage vor Mietbeginn ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. Der Mieter kann sich über das Kontaktformular an Linkreich-Rent wenden; Linkreich-Rent bespricht den Fall mit dem Vermieter. Ein Anspruch auf Erstattung besteht dann nur nach Gesetz, Widerrufsrecht (Ziffer 16) oder Kulanz des Vermieters.
15.3 Kann der Vermieter den Mietgegenstand nicht bereitstellen (Ausfall, Defekt), informiert er den Mieter unverzüglich. Der Mieter erhält den gesamten online gezahlten Betrag zurück; weitergehende gesetzliche Ansprüche gegen den Vermieter bleiben unberührt. Hat der Vermieter ein Ersatzgerät zugesagt („Enthalten & Garantien“), stellt er es zu den gleichen Bedingungen.
15.4 Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt von dieser Ziffer unberührt.
16. Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1 Verbrauchern kann bei Verträgen, die über die Plattform geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Ob es für den konkreten Mietgegenstand besteht, hängt von dessen Art ab; für die Vermietung von Kraftfahrzeugen mit festem Termin oder Zeitraum sowie für bestimmte Freizeitleistungen mit festem Termin besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
16.2 Die Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular wird dem Mieter vor der Buchung angezeigt und mit der Bestätigung übermittelt; sie steht auch unter „Widerruf“ im Seitenfuß. Widerrufsadressat ist der Vermieter; ein Widerruf kann auch gegenüber Linkreich-Rent erklärt werden, das ihn unverzüglich an den Vermieter weiterleitet.
16.3 Soll die Miete vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, verlangt der Mieter dies bei der Buchung ausdrücklich durch einen gesonderten Haken; die Folgen stehen in der Belehrung.
16.4
17. Bewertungen
17.1 Nach dem Mietende kann der Mieter den Mietgegenstand und den Vermieter mit 1 bis 5 Sternen und einem Text bis 600 Zeichen bewerten; bei Lieferung durch einen Fahrer auch den Fahrer. Bewerten kann nur, wer gebucht und bezahlt hat. Die Bewertung erscheint mit Vorname und Anfangsbuchstaben des Nachnamens; der Vermieter kann öffentlich antworten.
17.2 Bewertungen müssen wahr, sachlich und frei von Beleidigungen, Werbung, personenbezogenen Daten Dritter und rechtswidrigen Inhalten sein. Linkreich-Rent darf Bewertungen ausblenden oder entfernen, die gegen diese Regeln oder gegen Gesetze verstoßen oder erkennbar nicht auf einer echten Miete beruhen; der Verfasser wird informiert und kann sich nach Ziffer 18.5 beschweren.
18. Inhalte, Meldung rechtswidriger Inhalte, Moderation (Art. 14 DSA)
18.1 Nutzer dürfen über die Plattform keine Inhalte einstellen (Bewertungen, Nachrichten, Fotos, Wunschanfragen), die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen, beleidigen, täuschen, Werbung für Fremdangebote enthalten oder Schadsoftware verbreiten.
18.2 Jeder kann über „Inhalt melden“ (auch ohne Konto) ein Inserat oder einen anderen Inhalt melden, mit Grund (Rechtsverstoß, Betrug oder Täuschung, gefährliches oder verbotenes Gerät, falsche Angaben, Urheberrecht oder Bild, Sonstiges), Beschreibung und optional einer E-Mail-Adresse für die Rückmeldung.
18.3 Linkreich-Rent prüft jede Meldung innerhalb von 7 Tagen von Hand und entscheidet: keine Folgen, Inserat pausiert (nicht mehr im Katalog, Vermieter wird informiert) oder Meldung abgelehnt. Wer eine E-Mail-Adresse angegeben hat, erhält die Entscheidung mit Begründung. Es werden keine automatisierten Entscheidungen getroffen.
18.4 Linkreich-Rent kann Inhalte entfernen, Inserate pausieren, Funktionen einschränken oder Konten sperren, wenn ein Nutzer gegen diese Bedingungen oder gegen Gesetze verstößt, Zahlungen rückbucht ohne berechtigten Grund, andere Nutzer täuscht oder die Sicherheit der Plattform gefährdet. Die Maßnahme richtet sich nach Schwere und Wiederholung; vor einer Sperre wird der Nutzer angehört, außer wenn eine sofortige Maßnahme zum Schutz anderer nötig ist. Der Nutzer wird über die Maßnahme und ihre Gründe informiert.
18.5 Gegen eine Entscheidung nach Ziffer 18.3 oder 18.4 kann sich der Betroffene innerhalb von 6 Monaten über das Kontaktformular oder die Kontaktstelle beschweren; Linkreich-Rent prüft die Beschwerde von Hand und antwortet mit Begründung.
18.6 Die Kontaktstelle für Nutzer und Behörden (Art. 11 und 12 DSA) steht auf der Kontaktseite: Linkreich-Rent, Kontaktstelle nach Art. 11 und 12 DSA, Hüseyin Gölükcetin, Ernst-Weyden-Straße 10, 51105 Köln, support@linkreich.de, Sprache: Deutsch.
19. Sperre durch einen Vermieter
Ein Vermieter kann einzelne Mieter für seine eigenen Mietgegenstände sperren (zum Beispiel nach Zahlungsausfall, Beschädigung oder Verstößen gegen die Mietbedingungen). Der Mieter sieht dann bei der Buchung einen Hinweis und kann sich an den Vermieter wenden. Bei anderen Vermietern kann er weiter buchen. Der Vermieter darf die Sperre nicht auf Merkmale stützen, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet.
20. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung unter „Datenschutz“ beschrieben, darunter die Weitergabe der Buchungsdaten an den Vermieter, die Fahrerlieferung mit Live-Position, das Übergabeprotokoll mit Ausweisprüfung und die Zahlung über Stripe. Der Vermieter ist für die Daten bei der Übergabe eigener Verantwortlicher.
21. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt keine Plattform zur Online-Streitbeilegung mehr bereit. Linkreich-Rent ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ob der Vermieter teilnimmt, steht in seinen Angaben auf der Vermieter-Seite.
22. Änderungen dieser Bedingungen
22.1 Linkreich-Rent kann diese Bedingungen für die Zukunft ändern. Für eine Buchung gilt die Fassung, die der Mieter bei der Buchung angenommen hat; sie ist in der Bestätigung mit Versionsnummer und Datum genannt.
22.2 Für bestehende Konten werden Änderungen mindestens 4 Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt. Der Mieter kann widersprechen oder sein Konto löschen; andernfalls gelten die neuen Bedingungen ab dem genannten Zeitpunkt für künftige Buchungen.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
23.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Verhältnis zu Linkreich-Rent Köln.
23.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
23.4 Diese Bedingungen können jederzeit unter „AGB“ im Seitenfuß abgerufen und gespeichert werden. Frühere Fassungen bewahrt Linkreich-Rent auf und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.
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